AGB

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Effective Date: 01.01.2025

Zuletzt aktualisiert: 14. November 2025

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR MARITIME, HAFEN-, UNTERWASSER- UND TECHNISCHE DIENSTLEISTUNGEN („Bedingungen“, „Vereinbarung“)

1. PARTEIEN, ZWECK UND VERBINDLICHE WIRKUNG

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden von SEACHIOS CRANE NAVAL E SERVICOS MARITIMOS LTDA. herausgegeben, einem Unternehmen, das nach den Gesetzen der Föderativen Republik Brasilien ordnungsgemäß organisiert ist und bei CNPJ/Steuer-ID 09.258.299/0001-53 registriert ist. Es handelt kommerziell unter der Marke Seachios® Marine Services („Seachios“, „Gesellschaft“, „wir“, „uns“ oder „unser“) und gilt für alle und jede Dienstleistungen, Operationen, Mobilisierungen, Anwesenheiten, Inspektionen, Reinigungen, Reparaturen, Lieferungen, Unterwasser-/Taucharbeiten, agenturbezogene Dienstleistungen, Ausstellung von Zertifikaten/Berichten und alle anderen Aktivitäten, die von Seachios durchgeführt oder arrangiert werden, sei es in Brasilien oder im Ausland.

1.2. Durch Anforderung, Nominierung, Bestellung, Annahme, Bestätigung oder anderweitige Nutzung jeglicher Dienstleistung von Seachios - einschließlich wenn eine solche Anfrage durch den Kapitän eines Schiffes, den Schifffahrts-/Schutzagenten, Zwischenhändler, Auftragnehmer, Hauptauftraggeber, Konzernunternehmen oder Vertreter erfolgt - akzeptiert die handelnde Person oder Einheit („Kunde“) hiermit unwiderruflich, bedingungslos, vollständig, endgültig und ohne Vorbehalt diese Bedingungen als das ausschließliche und vorherrschende vertragliche Rahmenwerk zwischen den Parteien. Diese Annahme wird wirksam zum frühesten Zeitpunkt von:
(a) der Anfrage oder Nominierung des Kunden (per E-Mail, elektronische Plattform, WhatsApp oder ähnliches);
(b) Mobilisierung oder Zuordnung von Ressourcen durch Seachios;
(c) dem Erhalt des Kunden der Kostenvoranschläge oder Rechnungen von Seachios ohne sofortigen schriftlichen Einspruch; oder
(d) dem tatsächlichen Boarding/Anwesenheit von Personal, Ausrüstungen oder Materialien von Seachios auf dem Schiff oder im Hafen.

1.3. Diese Bedingungen sollen Seachios, seine Tochterunternehmen, Subunternehmer und Konzernunternehmen vor den typischen operativen Risiken maritimer und Hafenaktivitäten, vor Unterbrechungen oder Verweigerungen durch Drittautoritäten sowie vor Nichtbezahlung oder verspäteter Bezahlung durch Kunden, Auftragnehmer oder Vermittler schützen. Der Kunde erkennt diese Natur ausdrücklich an und stimmt der hier enthaltenen Risikoverteilung zu.

2. DEFINITIONEN

Für die Zwecke dieser Vereinbarung:

2.1. „Dienstleistung“ bezeichnet jede Aktivität, die von Seachios im Rahmen oder im Zusammenhang mit einer Anfrage, Nominierung, Bestellung („PO“), Auftrag, Nachricht, Anweisung des Agenten oder Bestellung des Kapitäns eines Kunden durchgeführt oder arrangiert wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Mobilisierung; Reisen; Zugang zum Hafen/Terminal; Ausstellung und Einreichung von Dokumenten zum Boarding; Boarding-Versuche; Wartezeiten oder Standby-Zeiten; teilweise oder wesentliche Ausführung; Verwendung oder Öffnung von Chemikalien und Verbrauchsmaterialien; Einsatz von Schiffen, Booten oder Rettungsbooten; Ausstellung von Berichten, Zertifikaten, Foto- und Videodokumentationen; und endgültige Demobilisierung. Alleine die Mobilisierung stellt eine Dienstleistung dar.

2.2. „Betriebsstandort“ bezeichnet das Land, den Hafen, das Terminal, die Ankerstelle, das Offshore-Gebiet oder eine andere Gerichtsbarkeit, in der die Dienstleistung tatsächlich erbracht wird.

2.3. „Drittautorität“ bedeutet, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: den Kapitän und die Besatzung des Schiffes; lokalen oder Schutz-Schifffahrtsagenten; Hafenbehörde; Terminalbetreiber; Zoll; Einwanderung; Polizei; Umwelt- oder Meeresbehörde; P&I-Sachverständiger; Frachtinteressen; Charterer; oder jede andere öffentliche oder private Entität mit tatsächlicher oder de facto Befugnisse über die Operation.

2.4. „Lieferungen“ bedeutet jedes Zertifikat, jeden Bericht, jede Erklärung, jedes Fotoset, jedes Video, jedes Anwesenheitsformular, jede Prüfliste, jede technische Notiz oder ähnliches Dokument, das von Seachios im Zusammenhang mit der Dienstleistung erstellt wird.

2.5. „Verbundenes Unternehmen / Konzernunternehmen“ bedeutet jede Einheit, die von Seachios kontrolliert wird, Seachios kontrolliert oder unter gemeinsamer Kontrolle mit Seachios steht, sowie jeder lokale Partner, Subunternehmer oder Vertreter, der von Seachios mit der Durchführung der Dienstleistung beauftragt wird.

2.6. „Kundenkonzern“ bedeutet den Kunden, dessen Mutter-, Tochtergesellschaften, verbundenen Unternehmen, Vermittler, offengelegte oder nicht offengelegte Hauptauftraggeber, wirtschaftliche Eigentümer der Schiffe, Charterer und jede Entität, in deren Namen oder zugunsten die Dienstleistung angefordert wird.

3. RANGFOLGE UND AUSSCHLUSS AUSLÄNDISCHER BEDINGUNGEN

3.1. Diese Vereinbarung stellt die vollständige Vereinbarung zwischen Seachios und dem Kunden in Bezug auf die Dienstleistungen dar und ersetzt alle vorherigen oder gleichzeitigen Kommunikation, Vereinbarungen oder Arrangements, ob mündlich oder schriftlich, die sich auf denselben Gegenstand beziehen.

3.2. Rangfolge ist wie folgt:

  • (i) diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen;

  • (ii) das spezifische kommerzielle Angebot, der Kostenvoranschlag oder die von Seachios ausgestellte Rechnung;

  • (iii) die Anfrage, Nominierung oder PO des Kunden (nur in Bezug auf numerische/datenidentifizierende Informationen);

  • (iv) Anweisungen des Agenten oder des Kapitäns für den Betrieb.

3.3. Die eigenen Einkaufskonditionen des Kunden, Standardformulare des Agents, Klauseln des Kapitäns, Vorlagen des Lieferanten oder ausländische Standardbedingungen werden ausdrücklich abgelehnt und finden keine Anwendung, es sei denn, ein ordnungsgemäß bevollmächtigter Offizier oder Direktor von Seachios akzeptiert sie ausdrücklich schriftlich.

3.4. Wenn diese Bedingungen in mehr als einer Sprache verfügbar gemacht werden, hat die englische Version Vorrang.

3.5. Der Beginn der Mobilisierung, das Boarding des Personals von Seachios, der Erhalt der Materialien von Seachios an Bord oder auf dem Hafen oder die operative Koordination durch den Kunden oder dessen Agent stellt jeweils den schlüssigen Beweis für die Zustimmung des Kunden zu diesen Bedingungen dar.

4. ANWENDBARES RECHT, REGULATORISCHER UND SICHERHEITSRAHMEN

4.1. Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen der Föderativen Republik Brasilien (Código Civil – Lei 10.406/2002; Lei dos Portos – Lei 12.815/2013; Normen der brasilianischen Marine; Resolutionen und Normen der ANTAQ und Vorschriften der brasilianischen Hafenverwaltungen/-behörden).

4.2. Der Kunde erkennt an, dass Seachios seine Tätigkeiten nach, und kann geltend machen und anwenden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:

  • Instrumente der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO);

  • SOLAS (Internationales Abkommen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See);

  • MARPOL (Internationales Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe);

  • ISM-Code (Internationales Sicherheitsmanagement-Code);

  • ISO-basierte Management- und Qualitätssysteme (z.B. ISO 9001, ISO 14001, ISO 45001, sofern und wann anwendbar);

  • Brasilianische Hafen-, maritime und Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften, einschließlich, aber nicht beschränkt auf NR-29 (Hafen- und Seearbeiten), NR-33 (Eingeschlossene Räume), NR-35 (Arbeiten in der Höhe), NR-6 (PSA), NR-9 (PPRA/PCMSO-Referenzen), und alle Nachfolge-, ergänzenden oder vergleichbaren Standards, die von zuständigen Behörden herausgegeben werden.

4.3. Wo Sicherheit, Gesundheit, Umwelt, Zugänge in eingeschränkte Räume, Arbeiten in der Höhe oder Hafensicherheit auf dem Spiel stehen, ist das Fachwissen und die professionelle Beurteilung von Seachios gemäß dem oben genannten Rahmenwerk endgültig und bindend zur Aussetzung oder Aufgabe der Arbeit ohne Haftung.

4.4. Im Falle eines Konflikts zwischen diesen Bedingungen und einem ausländischen Gesetz oder einer internen Richtlinie des Kunden, haben diese Bedingungen Vorrang, soweit dies maximal zulässig ist.

5. UMFANG DER DIENSTLEISTUNGEN UND LEISTUNG DURCH ANGESCHLOSSENE UNTERNEHMEN

5.1. Seachios bietet spezialisierte, compliance-orientierte maritime, Hafen-, Unterwasser- und technische Dienstleistungen an, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Reinigung von Laderäumen; Reinigung von Tanks; Entrosten, Meißeln und Entfernen von Rost; Bordpersonal/Crew; Ersatz von Hubseilen/Winden; Unterwasser-/Tauch-/Rumpf-/Propeller-/Ruderoperationen; Unterwasserinspektionen (UWI / UWILD); Lieferung von Chemikalien und Verbrauchsmaterialien; Mobilisierung per Launch, Rettungsboot oder Servicefahrzeug; Schifffahrts- und Schutzagenturdienstleistungen; Logistik und Boarding-Vorkehrungen; und Ausstellung technischer Berichte, Anwesenheitsnotizen, Zertifikate und unterstützender Dokumentation.

5.2. Seachios kann nach eigenem Ermessen und ohne vorherige Ankündigung die Dienstleistung selbst erbringen oder durch ein verbundenes Unternehmen/Konzernunternehmen, zertifizierten Subunternehmer, lokalen Anbieter oder Vertreter erbringen lassen, aus Gründen der Logistik, Sicherheit, Compliance oder Kosteneffizienz. In solchen Fällen bleiben die Verpflichtungen des Kunden, insbesondere die Zahlung, direkt an Seachios zu leisten, und alle Schutz-, Begrenzungs- und Entschädigungsklauseln in diesem Dokument kommen gleichermaßen dem verbundenen Unternehmen/Konzernunternehmen, Subunternehmer oder Vertreter zugute („Himalaya-Klausel“).

5.3. Gesamtschuldnerische Haftung. Wenn die Dienstleistung von, zugunsten oder durch mehr als ein Unternehmen, Vermittler oder Vertreter, die zum selben kommerziellen oder wirtschaftlichen Konzern gehören, bestellt wird, haften alle diese Einheiten gesamtschuldnerisch für die vollständige und pünktliche Zahlung aller an Seachios geschuldeten Beträge.

6. PFLICHTEN DES KUNDEN, ZUGANG UND BETRIEBLICHES RISIKO

6.1. Der Kunde hat auf eigene Kosten und Risiko alle Genehmigungen, Zugangsberechtigungen, Boarding-Befugnisse, Passagierlisten, Zollabfertigungen, Hafen-IDs, Erlaubnisschreiben und alle anderen von einer Drittautorität verlangten Dokumente zu arrangieren, zu erhalten und bereitzustellen, um es dem Personal, den Ausrüstungen, den Schiffen, den Chemikalien und den Verbrauchsmaterialien von Seachios zu ermöglichen, sicher und rechtzeitig das Schiff oder die Arbeitsstätte zu erreichen.

6.2. Verzögerungen, Hindernisse, Beschränkungen, Unterbrechungen oder Zugangsbeschränkungen, die von einer Drittautorität, vom Kapitän des Schiffes, vom Terminal oder von den eigenen Vertretern des Kunden auferlegt werden, entbinden den Kunden nicht von seinen Zahlungspflichten und werden als operatives Risiko des Kunden betrachtet.

6.3. Zulassung Dritter nicht Bedingung. Zahlungspflichten im Rahmen dieser Vereinbarung hängen nicht davon ab, dass sie von einem Charterer, Frachtinteressenten, P&I-Verein, Terminal, einer Hafenbehörde oder einem anderen Dritten genehmigt oder akzeptiert werden oder dass der Dritte zahlt.

6.4. Der Kunde sorgt dafür, dass das Schiff und die Arbeitsstätte in einem Zustand sicher und den oben genannten internationalen und lokalen Vorschriften entsprechend sind und setzt unverzüglich alle von Seachios' Personal angezeigten Maßnahmen zur Korrektur um.

7. MOBILISIERUNG, UNTERBRECHUNG UND WESENTLICHE LEISTUNG

7.1. Mobilisierung wird als geschehen angesehen, sobald das Personal, die Ausrüstung, die Unterstützungsschiffe, Chemikalien oder Verbrauchsmaterialien von Seachios ihre Basis verlassen oder ausschließlich der Operation des Kunden zugeordnet sind, auch wenn das Schiff noch nicht bereit, daneben oder freigegeben ist.

7.2. Wenn nach der Mobilisierung die Dienstleistung nicht beginnen oder unterbrochen, ausgesetzt oder verlangsamt werden muss aus einem Grund der nicht ausschließlich Seachios zuzuordnen isteinschließlich, aber nicht beschränkt auf: Anweisungen oder Ablehnungen durch den Kunden / Auftraggeber / Auftragnehmer / Hauptauftraggeber; Handlungen oder Unterlassungen ihrer Vertreter oder Zwischenhändler; Anweisungen oder Ablehnungen durch eine Drittautorität; Einschränkungen des Terminals oder Hafens; Sicherheitsstopps; ungünstige Wetter- oder Seebedingungen; Schließung der Bar oder des Hafens; Zollrückhaltung von Materialien; Mangel an Agentenfreigaben; Änderung im Fahrplan des Schiffes; oder Anweisungen von P&I, Charterer oder Frachtinteressen — dann hat Seachios das Recht zu:

  • (a) die vollständigen Mobilisierungskosten in Rechnung zu stellen;

  • (b) Stand-by-zeiten für Personal und Ausrüstung zu berechnen;

  • (c) alle bereits geöffneten, verwendeten, transportierten oder bereitgestellten Materialien, Chemikalien und Verbrauchsmaterialien in Rechnung zu stellen; und

  • (d) jegliche nachfolgende Remobilisierung in Rechnung zu stellen, die erforderlich ist, um die Dienstleistung wieder aufzunehmen oder zu wiederholen.

7.3. Mindestzahlung bei früher Unterbrechung. Wenn die Unterbrechung vor einer wesentlichen Leistung erfolgt, muss der Kunde in jedem Fall einen Mindestbetrag in Höhe von 50% (fünfzig Prozent) des vereinbarten Dienstleistungspreises zahlen, zusätzlich zur Mobilisierung, Stand-by und bereits verbrauchten Materialien.

7.4. Wesentliche Leistung durch Akteure auf Kundenseite gestoppt. Wenn die Dienstleistung wesentlich erbracht wurde — zur Veranschaulichung, nicht erschöpfend, ist eine solche wesentliche Leistung unter anderem dadurch gekennzeichnet, dass (i) 60% (sechzig Prozent) oder mehr der Reinigung der Laderäume abgeschlossen sind; (ii) der Austausch von Drahtseil oder Hebeseil nahezu abgeschlossen ist; (iii) Unterwasserinspektion, -reinigung oder -polieren praktisch vollendet sind; oder (iv) der vollständige oder wesentliche Einsatz von Arbeitskräften, Ausrüstungen und Verbrauchsmaterialien, wie ursprünglich vorgesehen, erfolgt ist — und die Fortführung, Vollendung oder formale Übergabe der Dienstleistung dann gestoppt, unterbrochen, verschoben oder vereitelt wird durch den Kunden / Auftraggeber / Auftragnehmer / Hauptauftraggeber, durch einen ihrer Vertreter, Vermittler oder Agenten oder eine Drittautorität (einschließlich, aber nicht beschränkt auf, den Kapitän des Schiffes, den lokalen oder Schutzagenten, das Terminal, den Zoll, die Hafenbehörde, P&I oder Frachtinteressen), hat Seachios das Recht, bis zu 100% (einhundert Prozent) des ursprünglich vereinbarten Dienstleistungspreises in Rechnung zu stellen, auf der Grundlage, dass die Unmöglichkeit der Vollendung von Ursachen außerhalb der Kontrolle von Seachios herrührte und nachdem Seachios bereits die Gesamtheit oder die wesentliche Mehrheit der zur Leistungserbringung erforderlichen Ressourcen aufgewendet hatte.

7.5. Unsichere oder nicht konforme Bedingungen. Wenn das Personal von Seachios in ihrer vernünftigen und professionellen Beurteilung die Meinung vertritt, dass das Schiff, der Liegeplatz, der Zugang, der eingeschlossene Raum, die Arbeit in der Höhe oder das betriebliche Umfeld unsicher, ungesund oder nicht konform mit irgendwelchen anwendbaren internationalen oder lokalen Vorschriften, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, IMO-Instrumente, SOLAS, MARPOL, ISM-Code, ISO-basierte Verfahren, brasilianische Hafensicherheitsvorschriften und brasilianische Arbeitssicherheitsstandards wie NR-29, NR-33, NR-35 und jegliche andere Vorschrift, Regel, Rundschreiben oder Anforderung vergleichbaren Inhalts, kann Seachios die Dienstleistung sofort aussetzen, die Durchführung verweigern oder abbrechen. In einem solchen Fall gilt die Dienstleistung bis zum Zeitpunkt der Aussetzung als ordnungsgemäß erbracht und wird entsprechend in Rechnung gestellt, und Seachios übernimmt keine Haftung für Verzögerungen, Neuplanung, Nichtverfügbarkeit oder resultierende Verluste.

8. GEBÜHREN, RECHNUNGSSTELLUNG, ZAHLUNG, ZAHLUNGSVERZUG UND MONATLICHE ZINSEN

8.1. Sofern nicht ausdrücklich in einem Schriftstück etwas anderes vereinbart wurde, sind alle von Seachios ausgestellten Rechnungen sofort bei Vorlage oder innerhalb des in der Rechnung angegebenen spezifischen kommerziellen Zeitrahmens fällig.

8.2. Der Kunde hat alle Zahlungen vollständig, mit verfügbaren Mitteln, ohne jegliche Aufrechnung, Gegenforderung, Abzug oder Einbehalt zu leisten, sei es wegen angeblicher Mängel, Beschwerden Dritter, Steuern oder anderweitig.

8.3. Aufschiebende Bedingung – erst zahlen, dann reklamieren. Die vollständige und bedingungslose Zahlung aller von Seachios in Verbindung mit der entsprechenden Dienstleistung ausgestellten Rechnungen ist eine aufschiebende Bedingung für jegliches Recht des Kunden, Ansprüche geltend zu machen, Aufrechnung durchzuführen, Kredite zu erhalten, Nachbesserung zu verlangen oder eine Entschädigung von Seachios zu fordern. Bis zu dieser Zahlung bleiben alle solche Rechte ausgesetzt.

8.4. Außergerichtliche Mitteilung. Im Falle der Nichtzahlung kann Seachios eine außergerichtliche Mitteilung an den Kunden senden (einschließlich per E-Mail an die in der Operation verwendete Adresse). Wenn der Kunde den Verzug innerhalb von 15 (fünfzehn) Tagen nach einer solchen Mitteilung nicht behebt, kann Seachios kumulativ:

  • (i) jegliche aktuelle oder zukünftige Dienstleistung aussetzen, die Durchführung verweigern oder beenden;

  • (ii) alle Lieferungen zurückbehalten und zurückhalten;

  • (iii) alle ausstehenden Beträge zur sofortigen Zahlung fällig stellen;

  • (iv) gerichtliche oder schiedsgerichtliche Maßnahmen zur Eintreibung und/oder Schiffspfändung einleiten.

8.5. Zinsen. Jeder überfällige Betrag unterliegt einem Verzugszins in Höhe von 10% (zehn Prozent) pro Monat über den Gesamtrechnungsbetrag, berechnet pro rata die ab dem ursprünglichen Fälligkeitsdatum bis zur vollständigen und endgültigen Zahlung, ohne das Recht auf eine Währungsanpassung, Korrektur oder Indexierung, wo zutreffend.

8.6. Inkassokosten und Anwaltsgebühren. Der Kunde hat Seachios alle angemessenen Inkassokosten zu erstatten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Anwalts-/Rechtsanwaltsgebühren, Gerichts- oder Schiedsgerichtskosten, Hafen- und Verwaltungskosten, und Vollstreckungskosten, ob in Brasilien oder im Ausland angefallen.

8.7. Cross-Default. Jeder Verzug des Kunden in Bezug auf eine Rechnung, ein Schiff, eine Dienstleistung oder Nominierung berechtigt Seachios, seine Rechte auch in Bezug auf alle anderen Rechnungen, Schiffe, Dienstleistungen oder Nominierungen des gleichen Kunden oder von Entitäten innerhalb desselben Kundenkonzerns durchzusetzen.

8.8. Seachios kann jederzeit und nach eigenem Ermessen vom Kunden Vorauszahlung, Sicherheiten, Bankgarantie, P&I-Verpflichtung oder ähnliche finanzielle Sicherheiten verlangen, als Bedingung für den Beginn oder die Fortführung der Dienstleistung.

9. ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT, PFANDRECHT UND SCHIFFSPFÄNDUNG

9.1. Seachios hat ein vertragliches Zurückbehaltungsrecht und Pfandrecht an allen Lieferungen und kann die Ausgabe oder den Versand jedes Zertifikats, Berichts, Fotos, Videos oder ähnlichen Dokuments zurückhalten, verweigern oder verweigern, bis alle fälligen Beträge vollständig bezahlt sind. Der Kunde darf die Dienstleistung nicht als unvollständig oder mangelhaft betrachten, allein weil Seachios dieses Recht ausübt.

9.2. Soweit nach geltendem Recht zulässig, ist Seachios berechtigt, ein maritimes Pfandrecht oder gleichwertiges Sicherungsrecht am Schiff geltend zu machen, das von der Dienstleistung profitiert hat, für unbezahlte Gebühren, die aus dieser Dienstleistung entstanden sind.

9.3. Wenn der Nichtzahlung eintritt und auch nach der 15-Tage-Frist nach der außergerichtlichen Mitteilung fortbesteht, kann Seachios nach eigenem Ermessen gerichtliche Arrestierungen, Pfändungen, Beschlagnahmen oder ähnliche konservatorische Maßnahmen in Brasilien oder in einer anderen Gerichtsbarkeit, in der sich das Schiff befinden kann, einleiten, um die Zahlung zu sichern von: (i) den ausstehenden Beträgen; (ii) Verzugszinsen; (iii) Währungsanpassungen; (iv) Inkassokosten; und (v) Anwalts-/Rechtsanwaltsgebühren.

9.4. Alle rechtlichen, gerichtlichen, Hafen-, Vollzugsbeamten-, Anwalts- und Verwaltungskosten, die Seachios zur Erwirkung, Aufrechterhaltung oder Aufhebung einer solchen Pfändung oder Festnahme anfallen, gehen auf ausschließliches Konto des Kunden.

10. TERRITORIALES UND EINGESCHRÄNKTES „NO CURE, NO PAY“

10.1. Wo Seachios auf einer außergewöhnlichen kommerziellen Basis eine „no cure, no pay“-Struktur anbietet oder akzeptiert, gilt eine solche Vereinbarung streng und ausschließlich für den Betriebsstandort (d.h. das Land, den Hafen oder die Gerichtsbarkeit, in dem die Dienstleistung tatsächlich erbracht wurde).

10.2. Eine solche „no cure, no pay“-Vereinbarung ist nicht als allgemeiner oder grenzüberschreitender Verzicht auf die Zahlungsobligationen des Kunden zu interpretieren, noch als Recht, Zahlungen, die an anderen Häfen, Gerichtsbarkeiten, Schiffen oder nachfolgenden Operationen fällig sind, auszusetzen oder abzusetzen.

10.3. Selbst im Rahmen einer „no cure, no pay“-Vereinbarung bleibt der Kunde haftbar für: (i) Mobilisierung und Demobilisierung; (ii) Freigaben und zugangsbezogene Kosten; (iii) geöffnete oder verwendete Materialien, Chemikalien und Verbrauchsmaterialien; (iv) Stand-by- oder Wartezeiten verursacht durch Dritte; und (v) den in Klausel 7.3 angegebenen Mindestprozentsatz.

11. BEWEISWERT DER DOKUMENTE VON SEACHIOS

11.1. Jeder Servicebericht, Anwesenheitsnachweis, Zeitprotokoll, Foto- oder Videoaufzeichnung, Materialverbrauchsliste oder Lieferschein, der oder die von Seachios im Zusammenhang mit der Dienstleistung ausgestellt oder erstellt wird, stellt ein prima facie Beweist für die darin angegebenen Tatsachen und die tatsächlich erbrachte Dienstleistung dar und ist für den Kunden bindend, es sei denn, der Kunde legt binnen 5 (fünf) Tagen nach Erhalt schriftliche, technische Beweise für das Gegenteil vor.

11.2. Operative Aufzeichnungen können in Portugiesisch oder Englisch erstellt werden und sind für den Kunden vollständig gültig und durchsetzbar.

12. HAFTUNGSBEGRENZUNG, ENTSCHÄDIGUNG UND AUSSCHLUSS VON FOLGESCHÄDEN

12.1. Soweit nach geltendem Recht maximal zulässig, ist die gesamte Haftung von Seachios, seinen verbundenen Unternehmen, Subunternehmern und assoziierten Entitäten, die sich aus oder in Verbindung mit einer Dienstleistung ergibt, sei es vertraglich, aus Delikt (einschließlich Fahrlässigkeit), gesetzlicher Pflicht oder aus einem anderen Grund, wird in keinem Fall den gesamten vom Kunden tatsächlich an Seachios gezahlten Betrag für die spezifische Dienstleistung übersteigen, die den Anspruch ausgelöst hat.

12.2. Wenn zum Zeitpunkt des Anspruchs der Kunde die betreffenden Rechnungen noch nicht bezahlt hat, hat Seachios keinerlei Verpflichtung, den Kunden zu entschädigen, zu erstatten, zu kompensieren oder zu entschädigen. Jegliche potenzielle Entschädigung ist ausdrücklich voraussetzungsvoll auf die vorherige vollständige Zahlung durch den Kunden.

12.3. Seachios haftet in keinem Fall für indirekte, Folgeschäden, besondere Schäden, Strafschäden oder exemplarische Schäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Verlust von Charter, Frachtverlust, Liegezeit, Verlust von Charter, Gewinnverlust, Rufverluste, Vertragsstrafen oder pauschalierten Schadensersatz, die dem Kunden von Dritten auferlegt werden.

12.4. Wenn der Schaden, Vorfall oder Verlust durch (i) eine Anweisung, Unterlassung oder unsichere Praxis des Kapitäns oder der Besatzung des Schiffes, (ii) den lokalen oder schützenden Agenten, (iii) die Terminal- oder Hafenbehörde oder (iv) unsichere oder nicht konforme Bedingungen an Bord oder im Hafen verursacht, ausgelöst oder verschärft wird, verpflichtet sich der Kunde, Seachios von jeglichen und allen damit verbundenen Ansprüchen, Verlusten, Schäden, Bußgeldern, Strafen und Kosten, einschließlich Anwalts-/Rechtsanwaltsgebühren, freizustellen und schadlos zu halten.

12.5. Kein Transportvertrag. Die Parteien erkennen an, dass die Dienstleistung keinen maritimen Warentransport darstellt und dass kein zwingendes Regime für den Transport (einschließlich Haager, Haager-Visby- oder Hamburger Regeln) zur Anwendung kommt.

13. HÖHERE GEWALT UND EXTERNE FAKTOREN

13.1. Seachios haftet nicht für Versäumnisse oder Verzögerungen bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen, wenn ein solches Versäumnis oder eine solche Verzögerung aus Ereignissen, Umständen oder Ursachen außerhalb seiner Kontrolle resultiert, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, und unabhängig davon, ob vorhersehbar im normalen Betrieb von Hafenvorgängen: Höhere Gewalt; Stürme; schwere Wellen; Überschwemmungen; Blitzeinschläge; Erdbeben; Kriegshandlungen, Terrorismus oder Piraterie; Aufstände; Streiks; Aussperrungen; Hafenschließungen oder -einschränkungen; Inspektionen, Embargos, Beschlagnahmen oder Festnahmen durch Behörden; Cyberangriffe; systemische IT-Ausfälle; Stromausfälle; Unverfügbarkeit von Piloten, Schleppern, Moorings oder Servicefahrzeugen; Liegeplatzwechsel; und alle anderen hafenspezifischen oder schiffspezifischen Beschränkungen vergleichbaren Inhalts.

13.2. In einem solchen Fall wird die Leistungserbringung von Seachios für die Dauer des Ereignisses ausgesetzt, und der Kunde trägt alle Stand-by- und zusätzliche Mobilisierungskosten.

14. SANKTIONEN, AUSGESCHLOSSENE PARTEIEN, KYC UND COMPLIANCE

14.1. Seachios betreibt seine Geschäftstätigkeit in Übereinstimmung mit den anwendbaren Sanktions-, Exportkontroll- und Terrorismusbekämpfungsgesetzen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, die von den Vereinten Nationen, der Europäischen Union, den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich OFAC), dem Vereinigten Königreich (OFSI/HMT) und den brasilianischen Behörden verwaltet werden.

14.2. Durch die Beauftragung von Seachios erklärt und garantiert der Kunde, dass weder er selbst, noch das Schiff, noch der ultimative wirtschaftliche Eigentümer, noch ein Vermittler oder Agent, der in die Anfrage involviert ist, eine Person oder Entität ist, die auf einer ausgeschlossenen oder sanktionierten Liste steht, von dieser kontrolliert wird oder im Namen von jemandem auf einer solchen Liste handelt.

14.3. Seachios ist nicht verpflichtet, eine Dienstleistung zu erbringen, fortzusetzen oder abzuschließen, wenn Seachios in gutem Glauben feststellt oder begründete Zweifel hat, dass der Kunde, das Schiff, der Endverbraucher, der Vermittler oder die Transaktion solchen Sanktionen oder Beschränkungen unterliegt. In einem solchen Fall kann Seachios die Dienstleistung sofort aussetzen oder beenden, und alle bereits mobilisierten, angefallenen oder ausgeführten Beträge bleiben vom Kunden vollständig zu zahlen.

14.4. Der Kunde muss Seachios unverzüglich über jede tatsächliche oder drohende Aufnahme des Kunden, des Schiffs oder des wirtschaftlichen Eigentümers in eine sanktionierte oder ausgeschlossene Parteienliste informieren. Seachios kann alle notwendigen Informationen an die zuständigen Behörden weitergeben, um die Einhaltung der Sanktionen nachzuweisen.

14.5. Jegliche Verschleierung, Falschdarstellung oder Unterlassung durch den Kunden in Bezug auf sanktionierte Parteien macht den Kunden vollständig verantwortlich und er haftet ohne Abzug für Sanktionen, Geldbußen, Verluste, Rechtskosten und -gebühren, die daraus entstehen.

15. ANSPRÜCHE UND VERJÄHRUNG

15.1. Jeglicher Anspruch gleich welcher Art, der sich aus oder im Zusammenhang mit der Dienstleistung ergibt, muss Seachios schriftlich innerhalb von 15 (fünfzehn) Tagen ab dem Datum, an dem die Dienstleistung erbracht wurde oder hätte erbracht werden sollen, mitgeteilt werden.

15.2. Jegliche gerichtlichen oder schiedsgerichtlichen Verfahren in Bezug auf einen solchen Anspruch müssen innerhalb von 30 (dreißig) Tagen danach eingeleitet werden.

15.3. Die Einhaltung der oben genannten Mitteilungs- und Einreichungsfristen ist eine aufschiebende Bedingung für das Recht des Kunden, einen Rechtsbehelf zu suchen. Jeder Anspruch des Kunden, der nicht innerhalb der 15-Tage-Frist mitgeteilt und/oder nicht innerhalb der nachfolgenden 30-Tage-Frist eingeleitet wird, ist verjährt, erloschen und als endgültig aufgegeben anzusehen.

16. NICHTUMGEHUNG UND UNBEFUGTE DIREKTVERGABE

16.1. Der Kunde erkennt an, dass Seachios dem Kunden bestimmte Subunternehmer, Taucher, Launch-Gesellschaften oder technische Teams im Rahmen seines Betriebsnetzwerks zur Verfügung stellen oder bekannt machen kann.

16.2. Jede direkte Beauftragung durch den Kunden eines von Seachios vorgestellten oder bereitgestellten Subunternehmers, Tauchers, einer Launch-Firma oder eines technischen Teams innerhalb von 12 (zwölf) Monaten nach der Dienstleistung ohne schriftliche Zustimmung von Seachios berechtigt Seachios zu einer Vertragsstrafe in Höhe des höheren Betrags von:
(i) USD 10.000,00 (zehntausend US-Dollar); oder
(ii) 20% (zwanzig Prozent) des so abgelenkten Vertragswerts,
unbeschadet des Rechts von Seachios, zusätzliche Schäden geltend zu machen.

17. ANWENDBARES RECHT, STREITBEILEGUNG, GERICHTSBARKEIT UND VERZICHT AUF IMMUNITÄT

17.1. Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen der Föderativen Republik Brasilien.

17.2. Jede Streitigkeit, die nicht innerhalb von 30 (dreißig) Tagen gütlich beigelegt wird, kann auf alleinige und ausschließliche Option von Seachios einem verbindlichen Schiedsverfahren gemäß den Regeln der ICC oder UNCITRAL, mit Sitz in Santos, Bundesstaat São Paulo, Brasilien und in portugiesischer oder englischer Sprache, unterzogen werden.

17.3. Wenn ein Schiedsverfahren nicht verfügbar oder nicht durchsetzbar ist, haben die Gerichte von Santos, Bundesstaat São Paulo, Brasilien, die ausschließliche Gerichtsbarkeit unter Ausschluss jedes anderen Forums, und der Kunde verzichtet auf jegliche Einwendung auf der Grundlage von forum non conveniens.

17.4. Jetzt bezahlen / später streiten. Unter keinen Umständen berechtigt das Bestehen einer Streitigkeit, eines Anspruchs oder eines Schiedsverfahrens den Kunden, eine Zahlung zurückzuhalten, zu reduzieren oder zu verzögern, die hierunter fällig ist.

17.5. Verzicht auf staatliche oder ähnliche Immunität. Wenn der Kunde eine staatliche, staatlich geförderte, öffentliche, behördliche oder supranationale Einrichtung ist, verzichtet er hiermit unwiderruflich auf jegliche und alle Rechte auf staatliche, diplomatische, Vollstreckungs- oder Pfändungsimmunität in Bezug auf sich selbst, seine Vermögenswerte und das Schiff, soweit dies gesetzlich zulässig ist, im Zusammenhang mit jedweder Durchsetzung, Pfändung oder Eintreibung, die aus diesen Bedingungen resultiert.

18. VERSCHIEDENES

18.1. Trennbarkeit. Wenn eine Bestimmung dieser Bedingungen für ungültig oder undurchsetzbar gehalten wird, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft.

18.2. Kein Verzicht. Ein Versäumnis oder eine Verzögerung von Seachios bei der Ausübung eines Rechts oder eines Rechtsmittels bedeutet keinen Verzicht darauf.

18.3. Abtretung. Der Kunde darf keine seiner Rechte oder Verpflichtungen aus diesen Bedingungen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Seachios abtreten oder übertragen. Seachios kann seine Rechte an verbundene Unternehmen / Konzernunternehmen abtreten.

18.4. Überleben. Die Bestimmungen in Bezug auf Zahlung, Zinsen, keine Aufrechnung, Haftungsbegrenzung, Entschädigung, Verjährung, Zurückbehaltungsrecht, Pfändung, Sanktionen, anzuwendendes Recht und Streitbeilegung gelten weiter, ungeachtet einer Beendigung, Vollendung oder Stornierung der Dienstleistung.

ANHANG I – BETRIEBLICHE SICHERHEITS- UND COMPLIANCE-MATRIX

  1. Seachios ist berechtigt, nach eigenem Ermessen das strengste der folgenden Verfahren anzuwenden, wann immer ein Konflikt vorliegt:
    (a) Internationale Regeln (IMO, SOLAS, MARPOL, ISM-Code);
    (b) Brasilianische Arbeits- und Hafensicherheitsregeln (NR-29, NR-33, NR-35, NR-6 und Nachfolger);
    (c) Sicherheitsanforderungen der Hafenbehörde, des Terminals oder des Schiffseigentümers, wenn diese strenger sind als (a) und (b).

  2. Eine Weigerung des Schiffes oder des Kunden, grundlegende Sicherheitsmaßnahmen (Gas-Test, Arbeitserlaubnis, Absturzsicherung, Verfahren zum Betreten eingeschlossener Räume, PSA, Sperr-/Kennzeichnung, Heißarbeitsgenehmigung) zu ergreifen, berechtigt Seachios zur Aussetzung und Rechnungsstellung.

  3. Von Seachios zu HSSE- und Compliance-Zwecken erstellte Foto- und Videoaufzeichnungen können aufbewahrt und als Beweismittel verwendet werden.

ANHANG II – SANKTIONEN, KYC UND ÜBERPRÜFUNG AUSGESCHLOSSENER PARTEIEN

  1. Seachios kann jederzeit KYC/AML-Dokumentation vom Kunden, dem Schiff, dem wirtschaftlichen Endbegünstigten oder einem Vermittler anfordern.

  2. Die Nichtbereitstellung der Dokumentation innerhalb einer angemessenen Frist berechtigt Seachios zur Aussetzung oder Stornierung der Dienstleistung, ohne Haftung und ohne Vorurteile für bereits ausgestellte Rechnungen.

  3. Wenn eine sanktionierte Person oder Entität identifiziert wird, kann Seachios die Tatsache den zuständigen Behörden und den eigenen P&I-/Versicherern des Kunden melden.

ANHANG III – BEWEISE UND DOKUMENTATION

  1. Dienstleistungsberichte, Anwesenheitsnachweise, Zeitprotokolle und Verbrauchslisten, die von Seachios erstellt werden, gelten als genau.

  2. Der Kunde kann Kopien solcher Dokumente innerhalb von 5 (fünf) Tagen nach der Dienstleistung anfordern; danach gelten die Dokumente als akzeptiert.

  3. Elektronische Kopien (PDF, JPG, MP4 oder ähnlich) sind vollständig gültig und durchsetzbar.

Kontaktinformation

Für Anfragen zu diesen Bedingungen kontaktieren Sie bitte:

Seachios® Marine Services
Rua Visconde do Rio Branco, 67, Santos, Brasilien
📧 E-Mail: contact@seachiosbrazil.com
📞 Telefon: +55 98 3022-7117

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SEACHIOS.

SEACHIOS CRANE NAVAL E SERVIÇOS MARÍTIMOS LTDA
handelnd unter der Marke Seachios® Marine Services
Brasilianische Firmenregistrierung (CNPJ/Steuer-ID): 09.258.299/0001-53
Das Unternehmen arbeitet im Einklang mit den IMO-Regularien, dem ISM Code und den ANTAQ-Vorgaben.

©2025 Alle Rechte vorbehalten.

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